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Mietbedingungen

  • Treibstoff zu Lasten des Mieters. Fahrzeug bei der Rückgabe bei Migrol Sursee auftanken.
  • Sorgfaltspflicht: Der Benutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug in einwandfreiem und gepflegtem Zustand zu halten. Das Überlassen des Fahrzeuges an dritte ist nicht gestattet. Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet. Allfällige Bussenverfügungen werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Die Firma MAS Beat Roos AG ist verpflichtet, den Polizei-Organen die Daten des Benützers/Fahrers bekannt zu geben.
  • Versicherung: Die Fahrzeuge sind Haftpflicht und Kasko versichert. Der Selbstbehalt ist je nach Fahrzeug unterschiedlich und kann bei der Haftpflicht bis 1'000.- und bei der Kasko bis 2'000.- betragen. Der Benutzer/Fahrer verpflichtet sich gegenüber der Firma MAS Beat Roos AG für den auf dem Vertrag vereinbarten Selbstbehalt, für den Bonusverlust und für allfällige Regressforderungen der Versicherungsgesellschaft oder einem Drittversicherten vollumfänglich und unverzüglich aufzukommen.
  • Schadenfälle: Der Benutzer/Fahrer ist verpflichtet, alle Unfälle, Kollisionen, Bussen sowie andere Schäden unverzüglich zu melden. Die Firma MAS Beat Roos AG haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus der Benutzung oder dem Betrieb des Fahrzeuges ergeben.
  • Führerausweis: Bei der Übergabe des Mietfahrzeuges ist ein in der Schweiz gültiger Führerausweis der entsprechenden Kategorie vorzuweisen.
  • Zahlung: Die Zahlung erfolgt je nach Abmachung im Voraus oder sptätestens bei der Rückgabe des Fahzeuges.